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   VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612   

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VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612 (https://dejure.org/2020,24453)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.2020 - 15 CS 20.1612 (https://dejure.org/2020,24453)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 2020 - 15 CS 20.1612 (https://dejure.org/2020,24453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4 S. 6; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1; BauGB § 34; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; BiergV § 2 S. 2
    Verletzung von Nachbarrechten bei Unbestimmtheit der Baugenehmigung

  • rewis.io

    Verletzung von Nachbarrechten bei Unbestimmtheit der Baugenehmigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugenehmigung hinreichend bestimmt? (IBR 2020, 663)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612
    a) Nachbarn - wie hier die Antragsteller - können sich als Dritte auch im Verfahren gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen eine Baugenehmigung zur Wehr setzen, wenn sich diese auf die Verletzung einer Norm berufen, die gerade ihrem Schutz zu dienen bestimmt ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 15; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 23).

    Soweit - wie vorliegend - ein Rücksichtnahmeverstoß aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 23 m.w.N.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27).

    Können aber auf diese Weise Unklarheiten mit wenig Aufwand beseitigt werden und entspricht der zu konkretisierende Umstand dem Nutzungswillen des Bauherrn, wäre im Rahmen einer nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Baugenehmigung als inopportun zu bewerten (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - BayVBl. 2019, 485 = juris Rn. 41 m.w.N.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 65).

  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612
    a) Nachbarn - wie hier die Antragsteller - können sich als Dritte auch im Verfahren gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen eine Baugenehmigung zur Wehr setzen, wenn sich diese auf die Verletzung einer Norm berufen, die gerade ihrem Schutz zu dienen bestimmt ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 15; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 23).

    Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und / oder der Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2020 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612
    Insbesondere hat das Verwaltungsgericht auch überzeugend ausgeführt, dass die Ermittlung von Lärmwerten für die Gebäude auf dem Antragstellergrundstück gem. § 2 Abs. 1 Satz 5 BiergV i.V. mit Nr. 2.3 der TA Lärm entbehrlich gewesen ist, weil an den näher an den Emissionsquellen liegenden untersuchten Immissionsorten Beurteilungspegel unterhalb der Immissionsrichtwerte des § 2 BiergV gutachterlich prognostiziert worden sind (zu Nr. 2.3 TA Lärm vgl. z.B. BayVGH, U.v. 14.2.2018 - 9 BV 16.1694 - BayVBl 2018, 847 = juris Rn. 57; HambOVG, B.v. 8.1.2020 - 2 Bs 183/19 - juris Rn. 66).
  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612
    Denn sogar eine Verdoppelung der Schallenergie, d.h. eine 100%ige Zunahme der Schallquellen, bewirkt grundsätzlich nur eine Pegelerhöhung um 3 dB(A) (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 22 ZB 16.9 - juris Rn. 14; B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612
    Können aber auf diese Weise Unklarheiten mit wenig Aufwand beseitigt werden und entspricht der zu konkretisierende Umstand dem Nutzungswillen des Bauherrn, wäre im Rahmen einer nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Baugenehmigung als inopportun zu bewerten (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - BayVBl. 2019, 485 = juris Rn. 41 m.w.N.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 65).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 9 BV 16.1694

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Gebietserhaltungsanspruch ist gewahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612
    Insbesondere hat das Verwaltungsgericht auch überzeugend ausgeführt, dass die Ermittlung von Lärmwerten für die Gebäude auf dem Antragstellergrundstück gem. § 2 Abs. 1 Satz 5 BiergV i.V. mit Nr. 2.3 der TA Lärm entbehrlich gewesen ist, weil an den näher an den Emissionsquellen liegenden untersuchten Immissionsorten Beurteilungspegel unterhalb der Immissionsrichtwerte des § 2 BiergV gutachterlich prognostiziert worden sind (zu Nr. 2.3 TA Lärm vgl. z.B. BayVGH, U.v. 14.2.2018 - 9 BV 16.1694 - BayVBl 2018, 847 = juris Rn. 57; HambOVG, B.v. 8.1.2020 - 2 Bs 183/19 - juris Rn. 66).
  • OVG Hamburg, 08.01.2020 - 2 Bs 183/19

    Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier Süd auch in

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612
    Insbesondere hat das Verwaltungsgericht auch überzeugend ausgeführt, dass die Ermittlung von Lärmwerten für die Gebäude auf dem Antragstellergrundstück gem. § 2 Abs. 1 Satz 5 BiergV i.V. mit Nr. 2.3 der TA Lärm entbehrlich gewesen ist, weil an den näher an den Emissionsquellen liegenden untersuchten Immissionsorten Beurteilungspegel unterhalb der Immissionsrichtwerte des § 2 BiergV gutachterlich prognostiziert worden sind (zu Nr. 2.3 TA Lärm vgl. z.B. BayVGH, U.v. 14.2.2018 - 9 BV 16.1694 - BayVBl 2018, 847 = juris Rn. 57; HambOVG, B.v. 8.1.2020 - 2 Bs 183/19 - juris Rn. 66).
  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612
    Soweit - wie vorliegend - ein Rücksichtnahmeverstoß aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 23 m.w.N.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 22 ZB 16.9

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612
    Denn sogar eine Verdoppelung der Schallenergie, d.h. eine 100%ige Zunahme der Schallquellen, bewirkt grundsätzlich nur eine Pegelerhöhung um 3 dB(A) (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 22 ZB 16.9 - juris Rn. 14; B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.10.2015 - 1 CS 15.1876

    Kfz-Werkstatt; Bestimmtheit der Baugenehmigung; unzureichende

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1612
    Der Umstand, dass es keine schriftliche Ausfertigung einer "Nutzungsbeschreibung mit Datum vom 02.05.2018" zu geben scheint und dass es wohl auch keine sonstige weitere schriftliche Betriebsbeschreibung gibt, führt aber nicht dazu, dass von einem Bestimmtheitsmangel der gutachterlichen Untersuchung sowie der darin fortgeschriebenen Beurteilungsgrundlagen auszugehen ist, der die Baugenehmigung "infiziert" und diese ebenfalls dem Vorwurf der Unbestimmtheit aussetzt (vgl. hierzu die von den Antragstellern zitierte Entscheidung BayVGH, B.v. 8.10.2015 - 1 CS 15.1876 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

    Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und / oder der Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2020 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 18.8.2020 - 15 CS 20.1612 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 18.08.2020 - 15 CS 20.1608

    Erfolgloser Eilrechtsschutz von Nachbarn wegen Genehmigung eines Zwischenbaus zu

    Mit Beschluss vom heutigen Tag wies der Senat die hiergegen erhobene Beschwerde der Antragsteller ab (vgl. Parallelverfahren 15 CS 20.1612); auf diese Entscheidung wird Bezug genommen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Instanzen und die vorgelegten Behördenakten sowie auf die Gerichtsakten zu den Parallelverfahren 15 CS 20.1612 (Verwaltungsgerichtshof) sowie 6 S 20.837 und 6 K 20.136 (VG Regensburg) mit den hierfür beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Die im Parallelverfahren 15 CS 20.1612 vom Ingenieurbüro ergänzend ermittelten und vom Antragsgegner vorgelegten Beurteilungspegel für das Anwesen der Antragsteller von jeweils 49 dB(A) sind von dem für Dorf-/Mischgebiete geltenden Immissionsrichtwert von 65 dB(A) (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BiergV) deutlich entfernt.

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Parallelverfahren 15 CS 20.1612 [dort unter II. 1.] verwiesen.

  • VG Ansbach, 13.12.2021 - AN 17 S 21.01515

    Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich

    Insofern ist es fernliegend, dass, wenn man überhaupt unterstellen wollte, dass die schalltechnische Untersuchung den Fahrverkehr von Lkws und Kleintransportern mit Anhängern unzureichend abgebildet habe, der Beurteilungspegel um mehr als 3 dB(A) tags und 7 dB(A) nachts ansteigen würde (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2020 - 15 CS 20.1612 - juris Rn. 46, nach dem eine Verdopplung der Schallenergie, d.h. eine hundertprozentige Zunahme der Schallquellen grundsätzlich nur eine Pegelerhöhung um 3 dB(A) bewirkt).

    Von alldem einmal abgesehen ist angesichts der bereits ausgeführten deutlichen Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der schalltechnischen Untersuchung erneut auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hinzuweisen, der in seiner Entscheidung vom 18. August 2020 (15 CS 20.1612 - juris Rn. 46) ebenfalls in einem (Beschwerde-)Verfahren nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO ausführte, dass "[s]elbst wenn (...) an irgendeiner Stelle des Gutachtens ein Umstand nicht hinreichend berücksichtigt worden sein sollte, dies die Annahme, das Anwesen der Antragsteller werde unzumutbaren resp.

  • VG Ansbach, 21.01.2022 - AN 17 S 21.01512

    Eilantrag des Nachbarn (Reiterhof) gegen Erweiterung einer Zimmerei

    Insofern ist es fernliegend, dass, wenn man überhaupt unterstellen wollte, dass die schalltechnische Untersuchung den Fahrverkehr von Lkws und Kleintransportern mit Anhängern unzureichend abgebildet habe, der Beurteilungspegel um mehr als 3 dB(A) tags und 7 dB(A) nachts ansteigen würde (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2020 - 15 CS 20.1612 - juris Rn. 46, nach dem eine Verdopplung der Schallenergie, d.h. eine hundertprozentige Zunahme der Schallquellen grundsätzlich nur eine Pegelerhöhung um 3 dB(A) bewirkt).

    Von alldem einmal abgesehen ist angesichts der bereits ausgeführten deutlichen Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der schalltechnischen Untersuchung am Immissionsort 2 (FlNr. ..., ... **) erneut auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hinzuweisen, der in seiner Entscheidung vom 18. August 2020 (15 CS 20.1612 - juris Rn. 46) ebenfalls in einem (Beschwerde-)Verfahren nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO ausführte, dass "[s]elbst wenn (...) an irgendeiner Stelle des Gutachtens ein Umstand nicht hinreichend berücksichtigt worden sein sollte, dies die Annahme, das Anwesen der Antragsteller werde unzumutbaren resp.

  • VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642

    Nachbarschutz des dinglich Berechtigten

    Denn selbst eine Verdoppelung der Schallenergie, d.h. eine 100%ige Zunahme der Schallquellen, würde am Immissionsort nur eine Pegelerhöhung um ca. 3 dB(A) bewirken (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 22 ZB 16.9 - juris Rn. 14; B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 27 m.w.N.; B.v. 18.8.2020 - 15 CS 20.1608 - juris Rn. 14; B.v. 18.8.2020 - 15 CS 20.1612 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 11.03.2022 - 15 ZB 21.2871

    Auslegung der Baugenehmigung

    Im Übrigen würde sogar eine Verdoppelung der Schallenergie, d.h. eine 100%ige Zunahme der Schallquellen, grundsätzlich nur eine Pegelerhöhung um 3 dB(A) bewirken (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 22 ZB 16.9 - juris Rn. 14; B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 27 m.w.N.; B.v. 18.8.2020 - 15 CS 20.1608 - juris Rn. 14; B.v. 18.8.2020 - 15 CS 20.1612 - juris Rn. 46; Tegeder UPR 2000, 99/100).
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 15 ZB 21.463

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Garage

    Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und / oder der Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2020 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 18.8.2020 - 15 CS 20.1612 - juris Rn. 41; B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - RdL 2021, 246 = juris Rn. 69; vgl. auch BayVGH, B.v. 25.5.2021 - 15 CS 21.1158 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 19.07.2022 - RN 6 K 20.2715

    Baugenehmigung für den Neubau eines Rathauses

    Ein Nachbar kann eine unzureichende inhaltliche Bestimmtheit mithin (nur) geltend machen, soweit nicht sichergestellt ist, dass das genehmigte Vorhaben allen dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften entspricht (BayVGH, B.v. 18.8.2020 - 15 CS 20.1612 - juris; B.v. 11.3.2022 - 15 ZB 21.2871 - juris).
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